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   BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69   

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https://dejure.org/1969,1073
BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69 (https://dejure.org/1969,1073)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1969 - III ZR 93/69 (https://dejure.org/1969,1073)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1969 - III ZR 93/69 (https://dejure.org/1969,1073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1418
  • NJW 1970, 1419
  • MDR 1971, 34
  • VersR 1970, 518
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.09.1963 - III ZR 193/62
    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    Art. 11 Abs. 3 NTS-AG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Vergleich i.S. des § 779 BGB darstellt (BGHZ 39 60/67), hat der erkennende Senat für den Geltungsbereich des Finanzvertrags entschieden, daß der Festsetzungsbescheid nach Art. 8 Abs. 9 FV, selbst wenn er von dem Geschädigten hingenommen wurde, nicht zu einer vertraglichen Abmachung mit der Behörde führte (BGH NJW 1963, 2326).

    Die Entschließung enthält nämlich kein Angebot eines Vertragsabschlusses, und sie erlangt ohne Rücksicht auf eine Zustimmung des Anspruchsberechtigten ihre Wirkung nicht kraft des Willens des Antragstellers, sondern allein kraft der Regelung, die das Gesetz getroffen hat (vgl. BGH NJW 1963, 2326).

    Wie der erkennende Senat für den Pestsetzungsbescheid nach dem früheren Pinanzvertrag im Urteil vom 23. September 1963 (NJW 1963, 2326 = LM § 779 BGB Nr. 21) entschieden hat, war dieser Bescheid nach der Regelung des Pinanzvertrags mit der besonderen Kraft ausgestattet, den Anspruch des Antragstellers nach Grund und Höhe verbindlich festzulegen.

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    1) Wenn sich auch bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage-unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Fragen des Forderungsübergangs auf den Kaskoversicherer nach § 67 VVG i.V. mit § 839 Abs. 1 S. 2 BGB (BGHZ 47, 196; 50, 271/274; BGH IM § 839 (E) BGB Nr. 7), zur Unterscheidung zwischen dem sog. kongruenten und dem inkongruenten Schaden im Rahmen der Haftungshöchstgrenze nach § 12 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG (in der damals geltenden alten Fassung; BGHZ 25, 540; 44, 382/386/387) und schließlich unter Beachtung der zu dem Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers nach § 67 Abs. 1 S. 2 W G entwickelten eingeschränkten Differenz- 8.

    theorie (BGHZ 25, 340 = BGH LM § 67 VVG Nr. 10 mit Anm.; BGHZ 44, 382; 50, 271; BGH VersR 1958, 15; 1967, 674; Prölss VVG 17. Auf1.1968, § 67 Anm. 6)-ein geringerer Ersatzanspruch der Beklagten als in der zugebilligten Höhe von 9 650,- DM als berechtigt erweisen dürfte, so ist die Klägerin doch nicht berechtigt, die der Beklagten in der Entschließung des AVL Hildesheim vom 11. August 1965 zuerkannte Überzahlung wieder zurückzuverlangen.

  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    1) Wenn sich auch bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage-unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Fragen des Forderungsübergangs auf den Kaskoversicherer nach § 67 VVG i.V. mit § 839 Abs. 1 S. 2 BGB (BGHZ 47, 196; 50, 271/274; BGH IM § 839 (E) BGB Nr. 7), zur Unterscheidung zwischen dem sog. kongruenten und dem inkongruenten Schaden im Rahmen der Haftungshöchstgrenze nach § 12 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG (in der damals geltenden alten Fassung; BGHZ 25, 540; 44, 382/386/387) und schließlich unter Beachtung der zu dem Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers nach § 67 Abs. 1 S. 2 W G entwickelten eingeschränkten Differenz- 8.

    theorie (BGHZ 25, 340 = BGH LM § 67 VVG Nr. 10 mit Anm.; BGHZ 44, 382; 50, 271; BGH VersR 1958, 15; 1967, 674; Prölss VVG 17. Auf1.1968, § 67 Anm. 6)-ein geringerer Ersatzanspruch der Beklagten als in der zugebilligten Höhe von 9 650,- DM als berechtigt erweisen dürfte, so ist die Klägerin doch nicht berechtigt, die der Beklagten in der Entschließung des AVL Hildesheim vom 11. August 1965 zuerkannte Überzahlung wieder zurückzuverlangen.

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    Daraus ergibt sich zunächst, daß das Festhalten an einer Entschließung eines AVI auf jeden Fall dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn auch das Festhalten an einem rechtskräftigen Urteil gegen Treu und Glauben verstieße, also z.B. wenn die Entschließung durch Täuschung erschlichen ist, oder wenn das AVL sich in einem offen baren Irrtum Uber Tatsachen oder die Rechtslage befindet und der Berechtigte das erkennt, diesen Irrtum nicht aufklärt, sondern ihn bewußt unterstützt oder fördert (vgl. hierzu: BGHZ 26, 391/97 und allgemein zu der Frage, wann die Geltendmachung rechtskräftiger Urteile gegen § 826 BGB verstößt, die Rechtsprechung des BGH bei LM § 826 (Fa) BGB).
  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 76/56

    Anspruchsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    theorie (BGHZ 25, 340 = BGH LM § 67 VVG Nr. 10 mit Anm.; BGHZ 44, 382; 50, 271; BGH VersR 1958, 15; 1967, 674; Prölss VVG 17. Auf1.1968, § 67 Anm. 6)-ein geringerer Ersatzanspruch der Beklagten als in der zugebilligten Höhe von 9 650,- DM als berechtigt erweisen dürfte, so ist die Klägerin doch nicht berechtigt, die der Beklagten in der Entschließung des AVL Hildesheim vom 11. August 1965 zuerkannte Überzahlung wieder zurückzuverlangen.
  • BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60

    Verzug bei Schäden durch ausländische Streitkräfte

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    Art. VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts (vom 19. Juni 1951, BGBl 1961 II 1190 = NTS) nach den danach anwendbaren haftungsrechtlichen Vorschriften des deutschen Rechts - entstanden war (vgl. BGHZ 35, 256/260).
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    Art. 11 Abs. 3 NTS-AG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Vergleich i.S. des § 779 BGB darstellt (BGHZ 39 60/67), hat der erkennende Senat für den Geltungsbereich des Finanzvertrags entschieden, daß der Festsetzungsbescheid nach Art. 8 Abs. 9 FV, selbst wenn er von dem Geschädigten hingenommen wurde, nicht zu einer vertraglichen Abmachung mit der Behörde führte (BGH NJW 1963, 2326).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 100/66

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    1) Wenn sich auch bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage-unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Fragen des Forderungsübergangs auf den Kaskoversicherer nach § 67 VVG i.V. mit § 839 Abs. 1 S. 2 BGB (BGHZ 47, 196; 50, 271/274; BGH IM § 839 (E) BGB Nr. 7), zur Unterscheidung zwischen dem sog. kongruenten und dem inkongruenten Schaden im Rahmen der Haftungshöchstgrenze nach § 12 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG (in der damals geltenden alten Fassung; BGHZ 25, 540; 44, 382/386/387) und schließlich unter Beachtung der zu dem Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers nach § 67 Abs. 1 S. 2 W G entwickelten eingeschränkten Differenz- 8.
  • BGH, 04.04.1967 - VI ZR 179/65

    Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    theorie (BGHZ 25, 340 = BGH LM § 67 VVG Nr. 10 mit Anm.; BGHZ 44, 382; 50, 271; BGH VersR 1958, 15; 1967, 674; Prölss VVG 17. Auf1.1968, § 67 Anm. 6)-ein geringerer Ersatzanspruch der Beklagten als in der zugebilligten Höhe von 9 650,- DM als berechtigt erweisen dürfte, so ist die Klägerin doch nicht berechtigt, die der Beklagten in der Entschließung des AVL Hildesheim vom 11. August 1965 zuerkannte Überzahlung wieder zurückzuverlangen.
  • BGH, 21.11.1957 - II ZR 82/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
    theorie (BGHZ 25, 340 = BGH LM § 67 VVG Nr. 10 mit Anm.; BGHZ 44, 382; 50, 271; BGH VersR 1958, 15; 1967, 674; Prölss VVG 17. Auf1.1968, § 67 Anm. 6)-ein geringerer Ersatzanspruch der Beklagten als in der zugebilligten Höhe von 9 650,- DM als berechtigt erweisen dürfte, so ist die Klägerin doch nicht berechtigt, die der Beklagten in der Entschließung des AVL Hildesheim vom 11. August 1965 zuerkannte Überzahlung wieder zurückzuverlangen.
  • BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Der III. Zivilsenat hat allerdings in seinem Urteil vom 20. November 1969 (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418) einem einseitigen, ebenfalls im Rahmen des bürgerlichen Rechts ergehenden Anerkenntnis eine den Anerkennenden bindende Wirkung zuerkannt.
  • BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 408/91

    Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Eigenkündigung

    Zum einen handelte es sich nicht um einen Vertrag, sondern um ein einseitiges Rechtsgeschäft, für das die Anwendung der Regeln der Geschäftsgrundlage ohnehin zweifelhaft ist (verneinend BGH Urteil vom 20. November 1969 - III ZR 93/69 - NJW 1970, 1418, 1420; zurückhaltender BGHZ 37, 233, 241 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]; a.A. MünchKomm-Roth, 2. Aufl., § 242 BGB Rz 521; Palandt/Heinrichs, aaO, § 242 Rz 114).
  • BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74

    Bindungswirkung einer behördlichen Entschließung sowohl für den

    Nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418; VersR 1970, 665) erlangt die Entschließung der Behörde ihre (beiderseitig) bindende Wirkung sowohl für den Anspruchsberechtigten als auch für die Bundesrepublik als Aufnahmestaat und für den Entsendestaat, wenn der Ersatzberechtigte von einer Anfechtung der Entschließung innerhalb der zweimonatigen Klagefrist (Art. 12 Abs. 3 NTS-AG) absieht.

    Die Entscheidungen in VersR 1970, 518 und 665 betrafen Sachverhalte, in denen die Entschließungen von den Anspruchsberechtigten nicht angefochten und die ihnen zuerkannten Leistungen erbracht worden waren; es war zu entscheiden, ob die mit der Unanfechtbarkeit der Entschließung eingetretene Bindungswirkung für (und gegen) sämtliche Beteiligte einem Rückforderungsverlangen der Bundesrepublik entgegenstand.

    Auch hier müssen die Erwägungen des Senats Platz greifen zu der Frage, unter welchen Umständen eine Bindung der Bundesrepublik an eine von dem Berechtigten nicht angefochtene Entschließung entfallen kann, vgl. Senatsurteile in VersR 1970, 518 und 665 sowie Pagendarm Anm. zu LM Nr. 5 NATO-TruppenstatutG.

  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77

    Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für

    Im übrigen gelten auch hier die Erwägungen des erkennenden Senats zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bindung der Bundesrepublik an eine von dem Berechtigten nicht angefochtene Entschließung entfallen kann (vgl. Senatsurteile in NJW 1970, 1418 = VersR 1970, 518 und VersR 1970, 665 sowie Pagendarm in LM NATO-TruppenstatutG Nr. 5).

    Der erkennende Senat hat in seinem vorerwähnten, in NJW 1970, 1418 und VersR 1970, 518 veröffentlichten Urteil die Frage aufgeworfen, ob nicht § 242 BGB schon dann eingreife, wenn der Schadensfall noch nicht endgültig abgewickelt und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschädigten und der Behörde nicht abschließend geregelt seien, so etwa in Fällen, in denen dem Betroffenen eine noch laufende Rente zugebilligt worden sei.

    Das Verwaltungsverfahren zur Regelung von Truppenschäden ist dazu bestimmt, Schadensfälle möglichst rasch und abschließend abzuwickeln und damit eine endgültige Befriedung unter den Beteiligten herbeizuführen (Senatsurteil NJW 1970, 1418, 1421 = VersR 1970, 518, 521).

  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 18/03

    Anfechtbarkeit einer Eintragungsbewilligung

    Hier beruft sich aber der Beteiligte auf einen bloßen Rechtsirrtum; ein solcher ist nach allgemeiner Ansicht unbeachtlich und berechtigt nicht zur Anfechtung (BGH NJW 1970, 1419/1420; BayObLGZ 1987, 356/359).
  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 72/11

    Entschädigung für durch Nato-Truppen verursachte Bodenkontaminierungen: Auslegung

    Aufgrund der gesetzlichen Regelungen handelt es sich bei der Entschließung zwar nicht um einen einem Urteil gleichstehenden hoheitlichen Akt; das Gesetz rückt die (bestandskräftige) Entschließung jedoch in die Nähe von (rechtskräftigen) Urteilen (vgl. Senatsurteile vom 20. November 1969 - III ZR 93/69, VersR 1970, 518, 519 ff und III ZR 234/68, VersR 1970, 665, 667 ff).
  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 2/95

    Vereinbarung eines Musterprozesses bei Stationierungsschäden - Zulässigkeit einer

    In besonders gelagerten Ausnahmefällen, etwa bei einem Vorliegen der Voraussetzungen des § 826 BGB, kann die Entschließung sogar zum Nachteil des Antragstellers abgeändert werden (Senatsurteil vom 20. November 1969 - III ZR 93/69 - NJW 1970, 1418; vgl. auch Senatsurteile vom 8. Juli 1976 - III ZR 109/74 - VersR 1976, 1156 und vom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 - VersR 1979, 423).
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 100/91

    Behandlung eines vor DDR-Beitritt eingelegten Einspruchs gegen Schiedsspruch -

    Selbst wenn man, wie die Beklagte meint, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Anfechtung für entsprechend anwendbar hielte, läge lediglich ein auch nach § 119 BGB unbeachtlicher Irrtum über die im Augenblick der Abgabe der Willenserklärung geltende Rechtslage vor (BGH, Urteil vom 20. November 1969 - III ZR 93/69 = NJW 1970, 1418, 1420 unter 4 b 1. Sp. unten; Soergel-Hefermehl, BGB, 12. Aufl., Rdnr. 24 zu § 119).
  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91

    Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem

    Bei der Erbschaftsausschlagung fehlt es an einer vertraglichen Geschäftsgrundlage, die von einem rechtserheblichen beiderseitigen Irrtum oder einer der Gegenseite erkennbaren irrigen Annahme beeinflußt sein könnte (vgl. BGH NJW 1970, 1418/1420; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 1991, 368/369; LG Berlin NJW 1991, 1238/1241).
  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75

    Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung

    Ihre Entscheidung legt den Anspruch des Berechtigten dem Grund und der Höhe nach verbindlich fest (vgl. Art. 8 Abs. 10 und 9 FinVertr in Verb, mit §§ 1,2 der Abkommen zur Ausführung des Artikels 8; vgl. zu Art. 11, 12 NTS-AG die Senatsurteile VersR 1970, 518; 1970, 570; 1970, 665; 1976, 959; 1976, 1156).
  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 84/74

    Bestimmtheit einer Klageschrift

  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 12 U 25/04

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung über Risiko des Pachtverlustes bei

  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 137/78

    Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides

  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 176/77

    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch einen von zwei konkurrierenden

  • OLG Köln, 24.09.1992 - 7 U 68/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02

    Eintragungsbewilligung ist nicht anfechtbar

  • BGH, 29.05.1979 - IX ZB 169/77

    Rechtsmittel

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